Teltow-Fläming: Mobilitätszuschuss für Ehrenematliche – Beantragungsfrist 1. Dezember 2022
Seit Juni 2021 können ehrenamtlich aktive Personen den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für 2021 und 2022 jeweils 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 Ehrenamtler*innen pro Jahr von der Pauschale profitieren.
Für den Erhalt der Pauschale gilt das Prioritätsprinzip. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses. Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank „Was erledige ich wo“ auf der Internetsetie des Landkreises Teltow-Fläming unter „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ .
Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch gern, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können:
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