Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert in der Causa Teichtmeister das erstinstanzliche Urteil, das das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag über Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister verhängt hat.
"Wir werden keine Rechtsmittel anmelden", teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage mit. Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.
self all Open preferences. Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Das Gericht war mit diesen Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann gefolgt, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
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