Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat ihr „Kinderschutzpaket“ – auch als „Lex Teichtmeister“ bekannt – beschlossen. Dieses enthält unter anderem die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbots. Obwohl die Koalition bei Kritikpunkten nachschärfte, bleibt Kritik am Paket bestehen.
Nach Bekanntwerden der Vergehen des ehemaligen Burgschauspielers Florian Teichtmeister hatte die Bundesregierung ihr Paket angekündigt. Nun ging es durch den Ministerrat und wird dem Parlament übermittelt. Es soll im Dezember in Kraft treten.
Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter und Täterinnen. Um eine Ausweitung der Verbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.Eine Lösung wurde laut Regierung auch für „Sexting“ unter gleichaltrigen Minderjährigen gefunden.
Unter rechtsdogmatischen und kriminalpolitischen Gesichtspunkten sei das Paket „durchaus ein sehr kritisch zu sehender Weg, weil sehr schnell einmal die Wertigkeit der Delikte untereinander aus den Fugen geraten kann“, so Birklbauer. So könne nun die Strafe bei einem schweren Fall von Missbrauchsdarstellungen gleich hoch sein wie bei einem „Hands-on“-Delikt.
So fänden statistisch gesehen mehr als 80 Prozent aller Missbrauchsfälle in den „eigenen vier Wänden“ statt „und nicht in den Institutionen wie Schule, Kulturbetrieb oder Sportbetrieb. Da muss man hier ansetzen bei den Konzepten.“Dass grundsätzlich verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen verankert werden sollen, sei begrüßenswert, so Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation die möwe.
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