Bayerns Landesregierung unter Markus Söder muss Bundesgesetze umsetzen, auch die Impfpflicht für die Pflege. Aber sie könnten tricksen.
FREIBURG taz | Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Markus Söder, Friedrich Merz und Tobias Hans. Zwar fordern sie alle eine Aussetzung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsbeschäftigte. Doch während CDU-Chef Merz und der saarländische Ministerpräsident Hans dabei an den Bund appellieren, will Bayerns Landeschef Markus Söder zur Selbsthilfe greifen.
Laut Gesetz müssen Mitarbeiter:innen in der Pflege und im Gesundheitswesen bis zum 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Danach müssen die Einrichtungen alle Mitarbeiter:innen, die diesen Nachweis nicht erbracht haben, dem Gesundheitsamt melden. Die Nachweis- und Meldepflichten kann die Bayerische Staatsregierung nicht einseitig aussetzen, denn sie sind bundesgesetzlich vorgegeben.
Bayern spielt auf Zeit Als dritte, noch schärfere Möglichkeit könnte die Bundesregierung auch den sogenannten Bundeszwang anwenden. Sie könnte dabei mit Zustimmung des Bundesrats dem Land Weisungen erteilen oder einen Staatskommissar einsetzen. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es aber noch keinen einzigen Anwendungsfall des Bundeszwangs gegeben.