Ein 22-Jähriger Auszubildender soll in der Silvesternacht am BrandenburgerTor mit Pyrotechnik Menschen gefährdet haben. Nun fiel ein Urteil. Die Richterin dazu: „Das geht gar nicht“.
“, so die Richterin. Eine hohe Verletzungsgefahr habe bestanden.musste sich mit Mustafa R. ein Azubi wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchter Körperverletzung verantworten. Er habe einen Knallkörper in eine „unüberschaubare Menschenmenge geworfen“ und dabei Verletzungen in Kauf genommen.R. will die Rakete nicht mitgebracht haben. Sie habe vor ihm auf dem Boden gelegen, sei gezündet gewesen.– „ich musste mich der Rakete entledigen“.
Er forderte eine deutlich mildere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Gericht sah es anders – „das ist eine gefährliche Tat“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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