Silvester während Corona: Rechtlich gelten auch am 31. Dezember die in der Hausordnung vereinbarten Ruhezeiten: Wer zu Hause feiert, sollte ab 22 Uhr Zimmerlautstärke einhalten. Die Regeln werden zum Jahresausklang aber etwas lockerer gehandhabt.
Ganz klar: An Silvester gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie im Rest des Jahres auch. „Das bedeutet also, dass die Ruhezeiten, die in der Hausordnung vereinbart sind, grundsätzlich eingehalten werden müssen. Partyfreunde sollten ab 22 Uhr in Zimmerlautstärke feiern“, rät Volker Rastätter, Geschäftsführer des Münchner Mietervereins.
Allerdings werden diese Regeln in der Praxis an Silvester etwas lockerer gehandhabt. „Eine Silvesterfeier - soweit sie zu Coronazeiten möglich ist - um 22 Uhr enden zu lassen, macht wenig Sinn“, sagt Rastätter. „Auch werden Nachbarn, die sich wegen einer Silvesterparty bei der Polizei beschweren, wenig Gehör finden.“Wie so oft gilt also das gegenseitige Rücksichtnahmegebot. „Im Mehrfamilienhaus muss jeder auf den anderen Rücksicht nehmen.
Auch 2021 macht Corona einigen Silvester-Partys einen Strich durch die Rechnung. Es gelten Verbote und strenge Regeln. © Jean-Christophe Bott/dpa Sinnvoll sei, mit den Nachbarn im Vorfeld zu reden und sie über die Feier zu informieren. „Auch ein Zettel mit einer Info im Treppenhaus kann helfen, damit sich die Nachbarn mitgenommen fühlen“, sagt Rastätter. Dann können sie sich darauf einstellen, dass die Nachbarin oder der Nachbar eine kleine Feier bei sich plant.“ Eine Genehmigung vom Vermieter ist für eine Party dagegen nicht notwendig.
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