Die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung und Ermordung einer 15-jährigen Berliner Schülerin ist rechtskräftig. Das entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 25. Mai, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Überprüfung des Urteils des Berliner Landgerichts wegen der Revision des Angeklagten habe „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben“.
Das Landgericht hatte den damals 43-jährigen Deutschen im Oktober 2022 in einem neu aufgelegten Verfahren wegen des Mordes und der Vergewaltigung verurteilt. Danach vergewaltigte der Täter in der Nacht zum 5. August 2020 die Schülerin auf einem Brachgelände in der Nähe der Rummelsburger Bucht und erwürgte sie dabei. Die Richter sahen „keine Anzeichen“ für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit.
Der Angeklagte war bereits im März 2021 verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber auf Revision des Angeklagten teilweise aufgehoben und eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeordnet. Zentrale Frage war die Schuldfähigkeit des Mannes, der nach einer Vergewaltigung bereits von 2001 bis 2014 im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht war.
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