Schuldspruch für Kurz

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Im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz gibt es am Freitagabend ein Urteil.

Der ehemalige Bundeskanzler und einstige Parteichef der ÖVP, Sebastian Kurz, ist am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil für Kurz betraf Aussagen zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG. Einen Freispruch gab es etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid.

self all Open preferences. Einen Freispruch gab es für Kurz, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid betrifft."Sie haben zweifellos gewusst, dass Schmid dieses Interesse hat", verwies der Richter auch auf dementsprechende Aussagen des Ex-Kanzlers im U-Ausschuss und:"Sie haben dies auch wohlwollend betrachtet und Schmid hat das als Förderung gesehen.

self all Open preferences. In ihrer Gesamtheit glaubwürdig befand der Richter die Aussagen von Schmid. Dieser habe sein eigenes Tun nie beschwichtigt,"und man kann ihm auch nicht vorhalten, dass er Kurz um jeden Fall schaden wollte." Der Glaubwürdigkeit hätten auch die Befragungen der beiden Russen nicht geschadet."Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig".

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