Trotz seiner umstrittenen Haltung gegenüber Russland darf Altkanzler Gerhard Schröder in der SPD bleiben. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover wies Anträge mehrerer SPD-Gliederungen zum Ausschluss in zweiter Instanz zurück. 👇
Die Russland-Nähe von Altkanzler Gerhard Schröder hat weiter keine Parteistrafe der SPD zur Folge. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover wies Anträge mehrerer SPD-Gliederungen in zweiter Instanz in einem Beschluss zurück, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Das Parteiordnungsverfahren hatten zunächst 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein. Die Verhandlung darüber fand Anfang Dezember statt - bis zur jetzt verkündeten Entscheidung vergingen zweieinhalb Monate.
Im Falle eines Verstoßes wäre nach den SPD-Regularien als härteste Strafe auch ein Ausschluss Schröders aus der SPD möglich gewesen. Früh hieß es allerdings, dass dieser Schritt aus juristischen Gründen unwahrscheinlich sei. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum.
Schröder gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine erklärte Schröder zwar, es liege in der Verantwortung Russlands, den Krieg zu beenden. Allerdings dürften die Verbindungen zu Russland nicht komplett gekappt werden.
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