Eine Frau, die in Sachsen mit dem „Z“-Symbol ihre Putin-Unterstützung zeigte, blieb zunächst straffrei. Nun muss sie doch vor Gericht.
Ein ukrainischer Soldat sichtet ein „Z“ in einem Kindergarten im zurückeroberten Gebiet Kapitoliwka Foto: Evgeniy Maloletka/AP/dpa
Zunächst sah es aus, als bliebe ihr Jubel für den Angriffskrieg in Sachsen straffrei. Richter Ralph Nimphius am Amtsgericht Bautzen lehnte im Juni die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Er hatte keine „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches erkannt. Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der rechtsextremen „Freien Sachsen“, jubelte.
Darin heißt es, für die breite Bevölkerung stehe der Buchstabe Z aktuell „im Zusammenhang mit Kriegsgerät, das im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt wird“ und damit für einen „völkerrechtswidrigen Angriff“.
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