Rückzahlung wird geprüft: Unzulässige Strompreis-Erhöhung beim Verbund bringt auch Tiwag unter Druck

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itemprop=description content=Die Verbund-Preiserhöhungen vom Mai 2022 wurden vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Die Entscheidung bringt nun auch die Tiroler Energieversorger Tiwag und IKB unter Zugzwang. Die AK Tirol sieht sich in ihrer Klage bestätigt. Der Verbund indes zieht nun weiter vor den Obersten Gerichtshof.

WARNUNG: Sie verwenden einen veralteten Webbrowser , der von www.tt.com nicht mehr unterstützt wird. Auch aus Sicherheitsgründen sollten Sie auf einen modernen Webbrowser wechseln.Donnerstag, 5.10.2023, 11:38

Die Verbund-Preiserhöhungen vom Mai 2022 wurden vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Die Entscheidung bringt nun auch die Tiroler Energieversorger Tiwag und IKB unter Zugzwang. Die AK Tirol sieht sich in ihrer Klage bestätigt. Der Verbund indes zieht nun weiter vor den Obersten Gerichtshof. Innsbruck – Nach einem aktuellen Urteil gegen den Verbund-Konzern kommen auch der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag und die Hälftetochter IKB unter Zugzwang. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch fordert bereits Rückzahlungen an die Kunden wegen unzulässiger Strompreis-Erhöhungen im vergangenen Jahr. Auch die AK Tirol sieht sich in ihrer Klage gegen die Tiwag bestätigt.

Die Tiwag will das Urteil nun „umgehend analysieren und prüfen, ob sich daraus neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die 2022 erfolgte Preisanpassung ergeben", teilt der Konzern am Donnerstag in einer Aussendung mit: „Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung wird die Tiwag Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation aufnehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für die Kund:innen zu finden.

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