Die Drehbuchautorin Decker forderte mehr Geld aus den Einnahmen der beiden Kinohits. Das Gericht gab ihr nun recht. Ein Großteil ihrer Ansprüche ist allerdings bereits verjährt.
an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt - finanziell hat sie davon wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. „Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte später Millionen Besucher.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig . Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung. „Die Situation von Kreativen ist nicht so, dass wir den Erfolg sofort abschätzen können“, sagte Geschäftsführer Jan Herchenröder. Misslich sei, dass Decker als Klägerin laut Urteil für die gesamten Gerichtskosten aufkommen müsse.
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