Razzia bei 'Radio Dreyeckland': OLG Stuttgart lässt Anklage wegen Link zu RDL linksunten
Die Anklage gegen den Verfasser eines Onlineartikels wegen der Verlinkung auf das Archiv der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" wird nun doch vor Gericht verhandelt, das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Hauptverfahren eröffnet. Damit hat das Gericht der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe entsprochen.
– Begründung nimmt die Angelegenheit jetzt eine neue Wendung. So hatte das Landgericht Karlsruhe die Weigerung, die Anklage anzunehmen, noch damit begründet, dass Links zu setzen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehört und Medien für verlinkte Inhalte "nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können".
Für das OLG dagegen steht im Vordergrund des Artikels "der Werbeeffekt für die Vereinigung und die Hinleitung auf deren Internetseite", der Artikel erscheine geradezu als "Verlängerung". Damit unterscheide sich die Meldung "grundlegend von, die ebenfalls einen Link auf das Archiv enthielten, dazu aber sachlich über das Gesamtgeschehen und die Standpunkte der Kritiker der Verbotsverfügung informierten".
Nach Lektüre der Pressemitteilung bleibe unklar, was sich das OLG unter der Löschung einer Website vorstellt, ob es den Unterschied zwischen Domains und Subdomains kenne und ob es wisse, dass es einen Unterschied zwischen Internetadressen und dort auffindbaren Inhalten gibt,
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