Es war einer der größten Justizirrtümer der deutschen Nachkriegsgeschichte. Jetzt wurde Manfred Genditzki vom Vorwurf des Mords freigesprochen.
Nach dem Freispruch des Münchner Landgerichts ist Manfred Genditzki endlich wieder ein freier Mann Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Zum Schluss waren sie sich ja ohnehin alle einig: Die Staatsanwaltschaft forderte Freispruch, die Verteidigung forderte Freispruch, und so war es keine allzu große Überraschung, dass auch das Gericht zu dem Schluss kam: Manfred Genditzki hat mit dem Tod der Rentnerin Liselotte K. nichts zu tun. Er saß nicht nur für einen Mord im Gefängnis, den er nicht begangen hatte, sondern für einen Mord, den es nie gegeben hat.
Auch Justizirrtümer sind selten. Zumindest diejenigen, die von der Justiz selbst eingestanden werden. In sehr wenigen solcher Fälle hat in der deutschen Nachkriegsgeschichte jemand länger unschuldig im Gefängnis gesessen als Manfred Genditzki. So verurteilte etwa das Schwurgericht des Landgerichts Offenburg einen Mann wegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus, der dann 14 Jahre seine Haft absaß, bevor seine Unschuld bewiesen war. Dieses Urteil fiel 1955.
Unter dieser Prämisse kam dann nur Genditzki als Täter in Frage. Er war der Letzte, der die Frau lebend gesehen hatte. Kurz zuvor hatte er sie noch aus dem Krankenhaus geholt, in dem sie ein paar Tage gewesen war. Dass es kein überzeugendes Motiv gab – geschenkt. „Keine Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt“ Letzten Endes war es aber vor allem ein privat finanziertes biomechanisches Gutachten, das Regina Rick in Auftrag gegeben hatte. Rick ist die Anwältin Genditzkis, die seit Jahren – trotz diverser Rückschläge – für ein Wiederaufnahmeverfahren kämpfte.
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