Die Schweizer Bundesanwaltschaft fordert für die einstigen Topfunktionäre Blatter und Platini Bewährungs- und Geldstrafen. Doch den Anklägern fehlt weiter ein Motiv – und sowieso hat der Prozess längst eine zweite Ebene erreicht, schreibt Thomas Kistner
Stark in die Defensive geriet die BA zuletzt durch ihren einstigen Chefermittler Olivier Thormann. Der trug in Bellinzona vor, wie er aus der Blatter-Platini-Zahlung Relevantes für ein von ihm geführtes Ermittlungsverfahren zu Stimmkäufen bei den WM-Vergaben 2018 und 2022 gefiltert haben will. Dafür benannte er den damaligen Fifa-Finanzdirektor Markus Kattner als Hinweisgeber.
Nur: BA-Anklagevertreter Hildbrand lieferte im Plädoyer keinerlei griffiges Motiv für die zwei Millionen Franken, die die Beschuldigten als Nachzahlung für Fifa-Beraterdienste Platinis ein Jahrzehnt zuvor erklären. Erfolgt war diese Überweisung zu Jahresanfang 2011, also spekulierte Hildbrand auf Blatters Wiederwahl im Mai 2011: Der Geldsegen könnte ein Dankeschön gewesen sein, damit Platini damals nicht selbst antrat.
Jedoch ist es so, dass Platini seine Geldforderung schon ein ganzes Jahr zuvor gestellt hatte, und da waren Fifa-Wahlen kein Thema. Auch nicht für den Franzosen, der kaum drei Jahre zuvor nur mühsam den Uefa-Thron ergattert hatte, mit 27:23 Voten. Dass zudem Zeugen vor Gericht nun Ansprüche Platinis auf eine Nachzahlung bestätigten, scherte den BA-Vertreter nicht: Es gebe keine rechtliche Grundlage für die Zahlung, Punkt.
Auch die Fifa hielt sich nicht mit der Motivsuche auf. Sie will eine Verurteilung und bezweifelt, dass es die von Blatter/Platini behauptete mündliche Vereinbarung gab, nach welcher der Franzose nicht die vertraglich fixierten 300 000 Franken, sondern eine Million jährlich erhalten sollte. Die Plädoyers der Verteidiger stehen noch aus -
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