Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat körperlichen Zwang von Polizisten gegen Klimaaktivisten bei Straßenblockaden verteidigt.
Zu Vorwürfen der Polizeigewalt sagte Slowik der „Berliner Morgenpost“ : „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf.“
Hintergrund sind Videoaufnahmen, in denen ein Polizist einem auf der Straße sitzenden Mann ankündigt, er werde Schmerzen erleiden, falls er die Fahrbahn nicht räume. Anschließend packt der Polizist den Demonstranten und trägt ihn weg. Der Mann brüllt.nicht bewerten. Doch es sei „rechtsstaatlich geboten, deutlich zu machen, dass die angekündigten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können“.
„Der oberste Grundsatz ist, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges verhältnismäßig gehandelt wird“, fügte Slowik hinzu. „Was genau verhältnismäßig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.“ Nach einer Polizeistudie der Technischen Universität von 2022 sei vielen nicht bewusst, was die Polizei dürfe. Das führe dazu, „dass legitime Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs, die zugegebenermaßen nicht schön aussehen, als Polizeigewalt in einem illegitimen Sinn aufgefasst werden“.und stellen Forderungen zum Klimaschutz. Die Polizei registrierte zuletzt mindestens 80 solcher Aktionen.
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