Das Ordnungsamt Köln hat über die gesetzlichen Regeln und Verbote, die an Gründonnerstag, Karfreitag und den Ostertagen in Köln und NRW gelten, informiert. Ostern
Ab Donnerstag beginnen die Osterfeiertage. Was vielen nicht klar ist: Ostern ist das wichtigste christliche Fest im ganzen Jahr. Deshalb schützt das deutsche Grundgesetz einige Ostertage als sogenannte „stille Tage“.
Als besonders schützenswert gilt der Karfreitag, der Tag der Kreuzigung von Jesus. An diesem Tag ist Feiern also in der Regel tabu.Allerdings haben alle Bundesländer eine unterschiedliche Handhabung der Osterfeiertage. So gilt Berlin was Ostern betrifft eher als lockeres Bundesland und Bayern behandelt die Osterfeiertage dafür konservativer.
Da das Land Nordrhein-Westfalen dementsprechend eine individuelle Handhabung hat, informierte das Ordnungsamt
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