Die Politik muss sich erneut mit dem ORF-Gesetz beschäftigen. Denn nach der Frage der Finanzierung steht nun eine Gremienreform vor der Tür. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat geurteilt, dass der Bestellmodus des Stiftungs- und Publikumsrats teils verfassungswidrig ist. Die Politik hat bis März 2025 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Wie sie mit der Aufgabe umgehen wird, ist noch unklar.
Konkret ortete der VfGH „Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot“ nach dem Bundesverfassungsgesetz Rundfunk. Als problematisch bewertet er vor allem den übermäßigen Einfluss der Regierung auf die Besetzung der ORF-Gremien. Teile des ORF-Gesetzes widersprechen dem BVG Rundfunk und werden vom VfGH aufgehoben. Das betrifft sowohl den Stiftungs- als auch den Publikumsrat.
„Das Erkenntnis des VfGH wurde uns übermittelt und wird derzeit von den Fachexpertinnen und Fachexperten des Verfassungsdienstes geprüft. Überraschend ist jedenfalls, dass die Gremienstruktur seit Jahrzehnten im Wesentlichen unverändert ist und dies jetzt mit einem Mal verfassungswidrig ist“, so Medienministerin Susanne Raab . Zuletzt musste die Regierung die ORF-Finanzierung regeln, nachdem der VfGH vergangenes Jahr Teile des ORF-Gesetzes aufgehoben hatte.
Man stehe dafür bereit, den ORF „vom parteipolitischen Gängelband zu befreien“ und für eine „verlässliche Information und Absicherung von Medien zu sorgen“. Die Versuche, die öffentliche Meinung „durch Inserate zu kaufen“, müssten ein Ende haben, so Meinl-Reisinger. Man fordere nicht umsonst seit zehn Jahren ein Ende des „Selbstbedienungsladens“ im ORF. Diese Kritik sieht NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter durch den VfGH bestätigt.
Mit dem Erkenntnis herrsche „nun Klarheit, welche gesetzlichen Bestimmungen verfassungskonform sind und welche nicht“, reagierte ORF-Stiftungsratvorsitzender Lother Lockl. Positiv sei das eindeutige Bekenntnis des VfGH zur Unabhängigkeit und Pluralität des ORF: „Diese Unabhängigkeit ist das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“
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