Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz für mehr Lohngleichheit wird im beruflichen Alltag bisher wenig genutzt.
Die Forderung nach mehr Lohngleichheit wird immer wieder auch am Tag der Arbeit erhoben - wie hier 2021 auf einer Demonstration in Stuttgart.
Das geht aus einem Gutachten der Universität Tübingen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach wissen nur ein Drittel der Beschäftigten, dass sie einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was Kollegen und Kolleginnen verdienen. Nur vier Prozent haben in der Vergangenheit um Auskunft gebeten. Andere gaben an, sich davon keinen Mehrwert zu versprechen oder negative Folgen zu fürchten.
Das Gutachten zum Entgelttransparenzgesetz soll nach Angaben des Familienministeriums heute Thema im Kabinett sein. Der individuelle Auskunftsanspruch besteht in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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