Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in der Westpfalz Anfang 2022 wird ein Mann aus dem Kreis Birkenfeld wegen Hasskommentare im Internet festgenommen. Nachdem nun auch in zweiter Instanz ein Urteil gefallen ist, muss er in Haft.
Foto: dpa/Harald TittelRund eineinviertel Jahre nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in der Westpfalz ist ein Mann wegen Internet-Hetze nach dieser Tat auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen den Mann, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Richterspruch fiel damit etwas geringer aus als in erster Instanz.
Schuldig befunden wurde der nach Gerichtsangaben erheblich vorbestrafte Angeklagte unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Auch soll er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde in der Nähe von Kusel mit den Worten „War das geil“ gefeiert und die Opfer als „abgeknallte Pfälzer Ratten“ bezeichnet haben. Nach Gerichtsangaben hatte der Mann einige Vorwürfe komplett gestanden, andere teilweise. Der Verteidiger hatte sich in dem Berufungsverfahren für eine Verringerung der Freiheitsstrafe auf ein Jahr und drei Monate ausgesprochen, die Anklage hatte ein Jahr und vier Monate gefordert.
Bei dem Polizisten-Mord in der Westpfalz war Ende Januar vergangenen Jahres eine Polizeianwärterin und ein Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Der Täter aus dem Saarland war im November 2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der nun in zweiter Instanz wegen der Internet-Hetze verurteilte Mann wiederum war einige Tage nach der Tat in der Westpfalz von der Polizei in der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen festgenommen worden. Das am Dienstag gesprochene Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach ist bereits rechtskräftig, wie der Gerichtssprecher sagte. Beide Seiten hätten auf Rechtsmittel verzichtet. Bis zum Antritt der Gefängnisstrafe ist der Mann allerdings zunächst wieder auf freiem Fuß.
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