Ein 16-Jähriger und ein 17-Jähriger fassen je sechs Monate bedingt aus, ein 19-Jähriger 13 Monate bedingt und eine Geldstrafe, seine vorbestrafte gleichaltrige Lebensgefährtin 24 Monate teilbedingt.
Ein 16-Jähriger und ein 17-Jähriger fassen je sechs Monate bedingt aus, ein 19-Jähriger 13 Monate bedingt und eine Geldstrafe, seine vorbestrafte gleichaltrige Lebensgefährtin 24 Monate teilbedingt.-Sympathisanten sind am Donnerstag in Linz wegen Terroristischer Vereinigung und Krimineller Organisation schuldig gesprochen worden. Sie sollen in einer Chatgruppe einschlägiges Material geteilt und im Wohnzimmer eine Moschee mit IS-Dekor eingerichtet haben.
Alle Angeklagten bekannten sich teilweise schuldig. Der 16-jährige Iraker gab zu, ein Video produziert zu haben, in dem eine Hinrichtung nachgestellt und als Warnung an Abtrünnige adressiert wurde. „Wir haben uns nichts dabei gedacht“, sagte er, es hätte „lustig“ sein sollen. Heute sehe er ein, dass das nicht harmlos sei. Der in Österreich geborene 17-jährige, der Staatsangehöriger der Russischen Föderation ist, kann nicht erklären, warum er z.B.
Sie gab zu, die gefundene IS-Flagge gemalt zu haben, an der Einrichtung der Moschee sei sie aber nicht beteiligt gewesen, da war sie im Spital. Sie habe aber einen ruhigen Gebetsraum haben wollen, weil sie nach der Entbindung nicht bis in die Moschee gehen konnte. Warum sie ihren Mann ermahnt habe, gut über Ebu Tejma zu denken? Man solle allgemein gut über Menschen denken, habe sie damit gemeint.
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