Mehrere Bundesländer fordern, bei den Notfallplänen bei akuter Gasknappheit mitzubestimmen. Hamburg, Berlin und das Saarland haben Bedenken, die Bundesnetzagentur über eine mögliche Gasrationierung entscheiden zu lassen. Energiekrise
Tschentscher führte weiter aus, dass es nicht nur um die Versorgung mit Wärme und Strom für die Verbraucher ginge, sondern auch darum, die industrielle Produktion aufrechtzuerhalten. Davon hingen die Wirtschaft und viele Waren des täglichen Verbrauchs ab. Weil die Produktionsketten komplex vernetzt seien, komme es darauf an, die praktischen Auswirkungen richtig abzuschätzen, sagte er.
Ein Sprecher der saarländischen Staatskanzlei sagte, eine Priorisierung würde"erhebliche gesellschaftliche, politische und soziale Auswirkungen" haben. Diese müssten überparteilich zwischen Bund und Ländern beraten werden. Viel versprechen können sich die Länder von ihrem Vorstoß allerdings nicht. Denn wie im Zweifel knappes Gas verteilt wird, regelt eben der"Notfallplan Gas", der wiederum auf eine europäische Richtlinie zurückgeht."Im Falle einer Versorgungskrise", so heißt es da,"ist die Bundesnetzagentur Bundeslastverteiler".
Insofern werden die Länder nicht übergangen. Nur bleibt in jenem Notfall, in dem die Netzagentur die Regie übernimmt, kaum Zeit für lange Abstimmungen mit den Ländern. Ihr wichtigster Ansprechpartner sind die Netzbetreiber. Schließlich geht es letztlich auch darum, deren Kollaps zu verhindern. Wegen eines drohenden Verteilungskonfliktes zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen forderte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung, die Bundesregierung müsse Richtlinien vorgeben. Im Notfall wäre die Frage zentral,"welche Branchen, Produktgruppen und Lieferketten systemrelevant sind und deshalb priorisiert werden", sagte Jung. Die Grundsatzfragen wären dabei"Wertentscheidungen", die nicht von einem Behördenchef getroffen werden könnten.
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