Weil er angeblich Zivilcourage zeigen wollte, zeigte ein Radfahrer in Augsburg einem Autofahrer den Stinkefinger.
Weil er angeblich Zivilcourage beweisen wollte, zeigte ein Radfahrer in Augsburg einem Autofahrer den Stinkefinger. Der obszöne Fingerzeig kommt den 31-Jährigen teuer zu stehen: Das Gericht verdonnerte den Rüpel-Radler zu einer Mega-
▶︎ Juristisch handelt es sich beim Zeigen des Stinkefingers um eine Beleidigung. Genauer: eine vorsätzliche Verletzung der Ehre. Laut Paragraf 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden.beobachtet haben will. Dieser habe zudem eine ältere Dame gefährdet, die mit ihren Hunden unterwegs war.
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