Die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) hat im Zusammenhang mit Werbung über klimafreundliche Flüge eine Niederlage vor Gericht erlitten.
Das Landesgericht Korneuburg habe die Bewerbung der Fluglinie von Co2-neutrale Flügen als irreführende Geschäftspraktik beurteilt, teilte der Verein für Konsumenteninformation am Montag mit. Die Fluglinie dürfe nun nicht mehr damit werben. Der VKI, der nach eigenen Angaben regelmäßig"grüne Versprechen" von Unternehmen prüft, hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist laut VKI und der AUA bereits rechtskräftig.
Konkret ging es um einen Werbeslogan der AUA auf ihrem Twitter-Account und ihrer Internetseite. Dort hieß es:"CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!" Laut VKI hat die Fluglinie mit großen Versprechungen bezüglich des Einsatzes von nachhaltigen Treibstoffen geworben."Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff zur Biennale Arte nach Venedig".
Nachhaltiger Flugkraftstoff ist ein Treibstoff, der aus nicht fossilen Rohstoffen, wie etwa aus Speiseölabfällen hergestellt wird und derzeit dem konventionellen, rohölbasierten Kerosin beigemischt wird. Laut VKI liegt der maximale Beimischungsanteil derzeit bei fünf Prozent."Es ist also technisch derzeit nicht möglich, Flüge CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen", erklärte VKI-Juristin Barbara Bauer.
Die AUA teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters mit, dass sie das Urteil zur Kenntnis nehme und man es in aktuellen und künftigen Werbeaussagen berücksichtige."Aus dem Urteil ergibt sich, dass Austrian Airlines im Hinblick auf die gegenständliche Werbeaussage über den Einssatz von nachhaltigen Treibstoffen, dessen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile klarer informieren hätte müssen.
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