Das Urteil im sogenannten Kalteck-Prozess ist rechtskräftig. Das gab das Landgericht Deggendorf am Freitag bekannt.
Die Strafkammer des Landgerichts hatte den Motorradfahrer im genannten Verfahren mit Urteil vom 4. Mai 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten zunächst zwei Nebenkläger Revision eingelegt. Nachdem die Nebenkläger ihre Revision jeweils zurückgenommen haben, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Der Motorradfahrer hatte sich im Juli 2018 ein Rennen mit einem Autofahrer geliefert. Durch das von ihnen auf der Kalteck-Strecke zwischen den Kreisen Deggendorf und Regen veranstaltete Rennen kam ein Familienvater aus dem Kreis Cham ums Leben. Sein Sohn erlitt damals lebensgefährliche Verletzungen und ist heute schwerbehindert.
Der am Rennen beteiligte Autofahrer hatte seine Strafe bereits angetreten. Im Falle des Motorradfahrers war die Nebenklage - also die Witwe des Verstorbenen und ihr mittlerweile 13-jähriger Sohn - in Revision gegangen. Ihr Ziel: eine härtere Strafe für den Motorradfahrer. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab den Fall zurück ans Landgericht Deggendorf, das aufgrund der geänderten Rechtslage ein neues Urteil zu finden hatte.
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