Landgericht Bonn: Bund muss eigenes Gesundheitsportal abschalten DigitalHealth Pressefreiheit
Das Nationale Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums, gesund.bund.de, verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, wie aus einem Urteil des Bonner Landgerichts hervorgeht. Der Wort & Bild Verlag hatte Klage gegen den Betrieb des NGP wegen der Verletzung der Pressefreiheit "aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse" eingereicht.
Damit entstehe laut Urteil eine "Exklusivbindung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezept" an das NGP. Andere Anbieter würden demnach aktiv "von der Zielgruppe der gesetzlich krankenversicherten Patienten" abgeschnitten. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass die Informationen über das E-Rezept und zum elektronischen Impfpass undifferenziert sind. Auf gesund.bund.de werden lediglich die Vorteile und Chancen der Anwendungen dargestellt und keine Risiken.
Dass das Bundesgesundheitsministerium ein eigenes Fachmedium "mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt", hält Prof. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse , für einen fatalen Tabubruch. "Das Nationale Gesundheitsportal ist in dieser Gestalt mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt einen verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar.
Dagegen hatten Verlage wie der Konzern Hubert Burda Media und der Wort& Bild Verlag jedoch bereits erfolgreich geklagt"Die eigentliche Herausforderung ist, seriöse von unseriösen Inhalten unterscheidbar zu machen. Das gelingt nicht, wenn die Politik meint, die Arbeit der Presse selbst machen zu können. Denn das führt bei den Bürger:innen dazu, dass nicht mehr klar ist, wer in der Gesellschaft welche Rolle spielt", sagt Dr.
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