+ Lambrecht muss zu Sylt-Schlamassel Auskunft geben
Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht muss einem Journalisten Fragen zu ihrem Hubschrauber-Flug mit ihrem Sohn beantworten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach eigenen Angaben entschieden und damit demLambrecht hatte Mitte April in einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung ging es mit Auto und Personenschützern auf die nahe Insel Sylt.
Der Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte. Lambrecht lehnte das mit der Begründung ab, das betreffe sie als Privatperson.