Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin hat die Versetzung einer Richterin und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten in den Ruhestand beantragt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Sie hat nach eigenen Angaben als oberste Dienstbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt seien und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Richterin außerhalb des Richterdienstes zwingend eine Versetzung in den Ruhestand gebiete. Die Juristin habe in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchten, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt.
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Die Richterin war bis 2021 Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag, bei der Wahl Ende September dann aber erfolglos. Sie war im März darauf in den Richterdienst zurückgekehrt. Im Namen des Berliner AfD-Landesverbands teilte Ronald Gläser auf Anfrage mit, die Ankündigung der Justizverwaltung, eine frühere Bundestagsabgeordnete in den Ruhestand versetzen zu wollen, sei unfassbar rechtswidrig."Und das einen Tag nach Bekanntwerden der Watsche für die Kanzlerin wegen ihres Verstoßes gegen das Neutralitätsverbot."
Das Recht schütze aus gutem Grund ausgeschiedene Abgeordnete vor Entlassung."Jeder rechtstreue Bürger kann nur hoffen, dass dieses Vorhaben scheitert, da sonst jede oppositionelle Partei erheblich beeinträchtigt wird", so Gläser.
In Sachsen hatte das Dienstgericht für Richter in Leipzig im März entschieden, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben dürfe. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Im September will das Dienstgericht über Maiers Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand verhandeln.
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