Queere Ärzte oder Pfleger in einem katholischen Krankenhaus? Mussten oft die Kündigung fürchten. Das soll sich jetzt ändern: Vielfalt wird jetzt hochoffiziell als Bereicherung anerkannt.
Die Artikel der Grundordnung bilden die Grundpfeiler der kirchlichen Arbeitsverfassung. Sie gelten für etwa 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas. Jahrzehntelang schrieben sie für Kirchen arbeitsrechtliche Sonderrechte fest, die für keinen weltlichen Arbeitgeber juristisch haltbar gewesen wären. Lange war diese Praxis durch höchstrichterliche Entscheidungen gestützt worden.
Zu Kündigungen sollte es danach nur noch kommen, wenn das beanstandete Verhalten im Privatleben zu einem »erheblichen Ärgernis in der Dienstgemeinschaft« führe und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtige.
Die aktuelle Reform des Arbeitsrechts bewertet Berlins Erzbischof Heiner Koch als positiv. »Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer Kirche ohne Angst«, erklärte Koch. Sie stärke die katholische Identität einer Einrichtung durch die Betonung christlicher Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltung, so Koch weiter: Eine Bewertung privater Lebensgestaltung finde nicht statt.
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