Monatelang stritt die Koalition über das Heizungsgesetz, dann sollte es im Eilverfahren beschlossen werden. Mit Respekt vor der parlamentarischen Demokratie hatte das nichts zu tun.
Doch über dieses fundamental um 180 Grad gewendete Gesetz sollte die Opposition nur im Vorbeigehen informiert werden. Mit Respekt vor der parlamentarischen Demokratie hatte das nichts zu tun.„Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten“, stellten die Richter in Karlsruhe in ihrer Begründung fest. Die Abgeordneten müssten dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.
Wer einmal einen Blick in die 111 Seiten des Änderungsantrages voller Paragrafen, Verweise und Abkürzungen geworfen hat, weiß, dass eine ernsthafte Behandlung über das Wochenende kaum möglich war. Zudem besteht kein Grund zur übertriebenen Eile, schließlich soll das Gesetz erst zum Jahreswechsel in Kraft treten.Die Ampel hätte dieses Fiasko vermeiden können, wenn sie sich einfach an das normale parlamentarische Verfahren gehalten hätte.
Dabei hätte die Ampel gewarnt sein müssen. Kaum ein Gesetzesvorhaben hat die Gesellschaft in den vergangenen Jahren mehr bewegt als das Gebäudeenergiegesetz. Bis in die Keller der Bevölkerung will die Ampel mit ihrem Vorhaben. Zum Schutz des Klimas ein unerlässlicher Schritt. Doch gerade, wenn Politik in die Privatsphäre dringt, braucht es Zeit zur Willensbildung und um die Menschen mitzunehmen.
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