Die Bundesregierung hat mehrere Gesetzesänderungen im Umgang mit Flüchtlingen beschlossen. So soll es Asylbewerbern und Geduldeten leichter gemacht werden, in Arbeit zu kommen. Zudem sollen Schleuserdelikte deutlich härter bestraft werden.
Das Bundeskabinett hat Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten und härtere Strafen für Schleuser beschlossen. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, dürfen Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll nun im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach von einem "wichtigen Schritt". Die Bundesregierung sorge dafür, "dass Menschen, die bereits in Deutschland sind, schneller arbeiten können. Raus aus dem Sozialsystem, rein in die Beschäftigung muss doch die Devise sein", erklärte der Grünen-Politiker. Dies entlaste nicht nur die Staatskasse, sondern fördere auch die Integration.
Darüber hinaus beschloss das Kabinett Regelungen zum besseren Austausch von Daten zwischen den Ausländer- und Sozialbehörden. Dabei werden laut Innenministerium insbesondere "rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister abgebaut". Darüber gibt das Ausländerzentralregister künftig auch Aufschluss darüber, welche Sozialleistungen Geflüchtete erhalten.
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