Justiz und Polizei reagieren skeptisch auf Ampel-Pläne zur Lockerung des Unfallflucht-Paragrafen

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Die Pläne von Justizminister Marco Buschmann zur Entkriminalisierung von Unfallflucht stoßen bei Vertretern von Justiz und Polizei auf Skepsis bis Ablehnung.

icht mehr als Straftat zu behandeln

, doch die Gewerkschaft der Polizei und der Deutsche Richterbund warnen vor den Folgen. „Aus Sicht der Justizpraxis besteht kein Anlass, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds Sven Rebehn unserer Redaktion.

Zur Frage der rechtlichen Einstufung einer Fahrerflucht in bestimmten Fällen als Ordnungswidrigkeit habe die GdP noch keine abschließende rechtliche Meinung, sehe aber die damit verbundenen Risiken. „Es darf nicht sein, dass für Unfallverursacher durch eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit die Hemmschwelle zur Flucht vom Unfallort sinkt“ , sagte Mertens.

Auch der Richterbund warnte vor einem falschen Signal. „Kriminalpolitisch wäre es fragwürdig, eine Unfallflucht in Fällen von Sachschäden zu entkriminalisieren, weil ein Knöllchen für viele kaum abschreckend wirken dürfte“, sagte Rebehn. „Es ist zu befürchten, dass die Warte- oder Meldebereitschaft nach Unfällen durch die geplante Reform weiter sinken würde“, betonte er.

„Der Vorschlag, künftig eine Meldepflicht als Alternative zur Wartepflicht nach einem Unfall einzuführen, ist hingegen erwägenswert“, sagte der Richterbund-Geschäftsführer. „Allerdings müssten dafür digitale Meldewege aufgebaut werden, die zuverlässig und einfach erreichbar sind.

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