Die Entscheidung ist gefallen: Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) wird nach B.Z.-Informationen keine Beschwerde in Sachen Friedrichstraße einlegen!
Das bedeutet: In spätestens 14 Tagen müssen Auto-Verbotsschilder, gelbe Markierungen für den Radweg und rot-weiße Barken abgeräumt sein.
Das Verwaltungsgericht hatte die Sperrung zwischen Leipziger bis Französischer Straße nach Ende des Verkehrsversuchs vor einem Jahr für rechtswidrig erklärt. Juristen erwarteten, dass auch die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht so urteilen würde. Durch den Verzicht auf die Beschwerde erspart sich Grünen-Politikerin Jarasch eine mögliche Doppelklatsche
„Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz legt keine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 ein. Damit wird der Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße mit Ablauf des 22. November 2022 zwischenzeitlich wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben“, teilte die Senatsverwaltung am Montagvormittag dann auch wie Pressemitteilung mit.
Nun sei angedacht, ein Gesamtkonzept umzusetzen: „Für eine sichere Abwicklung des bisher auf der Friedrichstraße verlaufenden Radverkehrs wird dazu in einem ersten Schritt eine Fahrradstraße in der Charlottenstraße eingerichtet. Parallel dazu arbeitet der Bezirk Mitte weiterhin an der dauerhaften Umwidmung des Teilabschnitts der Friedrichstraße zu einer Fußgängerzone.
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