+ Ischgl-Prozess zu Corona-Ausbruch: Betroffene können auf Entschädigung hoffen
, kann nach einem Gerichtsurteil wieder auf einewegen erheblicher Mängel auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte.hieß es. Dies. Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 5.
März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass beiDamit sei wissentlich eine Information erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG. Darin liege "eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information", wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe.
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