Die schriftliche Entscheidung über die bedingte Verlegung des nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef Fritzl verzögert sich.
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Fußen wird der erwartete Beschluss auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef Fritzl vom 30. April. Eines der Hauptthemen war damals in der Justizanstalt Stein laut Verteidigerin Astrid Wagner das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner.
Für die Staatsanwaltschaft bzw. die Verteidigung steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.
Landesgericht Krems Ferdinand Schuster Josef Fritzl Inzest Astrid Wagner Adelheid Kastner
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