Bei schlechtem Internet hat der Verbraucher ein schärferes Schwert, damit der Provider für Besserungen sorgt. Doch das Minderungsrecht hält nicht, was es verspricht, monieren Verbraucherschützer.
Knapp zwei Jahre nach der Einführung eines sogenannten Minderungsrechts, auf dessen Basis Internetkunden bei schlechtem Festnetz weniger Geld zahlen müssen, werten Verbraucherschützer die Regelung als Papiertiger. Durch die damalige Gesetzesänderung seien Verbraucher nicht besser geschützt und die theoretisch hinzugewonnenen Kundenschutzrechte seien praktisch nur schwer umsetzbar, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes .
, müssen die Verbraucher die Diskrepanz zwischen vertraglich versprochenem Speed und tatsächlicher Datenrate nachweisen.Das ist aufwendig, insgesamt sind 30 Tests nötig: Zwischen den Messungen müssen mindestens fünf Minuten liegen, beziehungsweise zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden.
Diese Unklarheit ärgert die Verbraucherschützer. „Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung“, heißt es in dem Schreiben des vzbv. Die Liste der Hürden und der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei lang. In einer Gesetzesreform sollte es erhebliche Nachbesserungen geben, fordert der Verband.
Die Bundesnetzagentur, von der das Messtool stammt, hat keine Befugnis zur Festlegung der Höhe des Preisnachlasses. „Nach dem Gesetz ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“, sagt ein Sprecher der Bonner Bundesbehörde. „Die Unternehmen wenden unterschiedliche Berechnungsweisen an.
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