Inklusion im Arbeitsmarkt: Wer keine Schwerbehinderten beschäftigt, soll künftig mehr zahlen

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Inklusion im Arbeitsmarkt: Wer keine Schwerbehinderten beschäftigt, soll künftig mehr zahlen
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Arbeitsminister Hubertus Heil will mit einem neuen Gesetz Inklusion am Arbeitsmarkt fördern. Was sich ändert und wo noch diskutiert wird.

Mehr Jobchancen für schwerbehinderte Menschen: Das ist das Ziel eines neuen Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Der Bundesrat muss noch zustimmen, dabei ist mit weiterem Diskussionsbedarf zu rechnen.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Alle Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten sind verpflichtet, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Tun sie das nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an. Je weniger schwerbehinderte Beschäftigte es gibt, desto höher ist die Abgabe. Die Regierung erhöht nun den Druck auf diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Für sie wird eine eigene, vierte Stufe mit deutlich erhöhter Abgabe eingeführt.

Das Geld, das dadurch zusammenkommt, soll künftig direkt für die Förderung der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Künftig nicht mehr gedeckelt wird der Zuschuss zu den Lohnkosten, den Unternehmen bekommen können, wenn sie Schwerbehinderte beschäftigen.

Nicht weit genug gehen die Neuerungen Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland. „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt nach vorn, aber auch ein Schritt zurück“, sagte sie dem Tagesspiegel. Künftig kann kein Bußgeld gegen unwillige Unternehmen mehr verhängt werden, da die Abgabe erhöht wurde – aus Sicht Engelmeiers „das völlig falsche Zeichen“. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilfried Oellers kritisierte diesen Punkt im Bundestag.

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