Der Hundehalter, dessen Bulldogge vor 3 Wochen verstarb, weil er trotz Hitze im Auto zurückgelassen wurde, ist nun per Strafbefehl verurteilt worden.
An einem Sonntag Mitte August besuchte der 25-jährige Hundehalter aus dem Kanton Thurgau gemeinsam mit seiner Freundin und zwei Kindern Verwandte in Rorschach. Um 13 Uhr parkierte er sein Auto. Danach ließ er den Hund Simba aus dem Auto, damit dieser sein Geschäft verrichten konnte, und gab ihm Wasser. Um 13.15 Uhr sperrte der 25-Jährige die französische Bulldogge wieder in ihre Transportbox im Kofferraum.
Der Portugiese wird als Konsequenz zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt, total 6400 Franken . Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wenn der Mann in dieser Zeit nicht straffällig wird, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Begleichen muss er hingegen eine Busse von 1600 Franken sowie die Gebühren und Auslagen von 600 Franken . Total muss er also 2200 Franken an die Staatskasse überweisen.
Peta ist grundsätzlich zufrieden mit der Verurteilung:"Für uns ist wichtig, dass eine Verurteilung erfolgt ist", sagt Peter Höffken, Fachleiter Tierquälereifälle bei Peta."Daraus ergibt sich eine abschreckende Wirkung." Hundehaltern sei nun bewusst, dass ihnen eine Strafe und Verurteilung droht, wenn sie ihr Tier einem tödlichen Risiko aussetzen, wenn sie Hunde allein im Auto zurücklassen.
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