Heizungsgesetz steht: Das kommt auf Eigentümer und Mieter jetzt zu
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben - das gilt laut Änderungsanträgen auch bei einem geplanten Heizungstausch. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen.
Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutrale Gase genutzt werden. Dies soll bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden können oder mit der Umrüstung der Heizung erreicht werden. Der Einbau einer auf Biomasse basierenden Heizung soll uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich sein.
Unklar ist noch, welche Heizungen genau gefördert werden, ob also auch moderne Gas- und Ölheizungen. Offen ist auch, wo genau man die Förderung beantragen kann.Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Das sind die Ziele der Koalition.
Außerdem sollten Härtefalleinwände beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein. Für Mieter, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, soll nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten. Zudem sollen Mieterhöhungen wegen Heizungsaustauschs bei Indexmieten ausgeschlossen sein.Die Ampel-Fraktionen strichen eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige.
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