Das Gericht hat einen Eilantrag der Union abgewiesen. Damit können die Kredite aus der Corona-Krise nun zunächst für Klimaschutz-Ausgaben genutzt werden.
Zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden.
Die Bundesregierung schichtet rückwirkend mit Zustimmung des Bundestags 60 Milliarden Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so um, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise.
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