Hausarzt klagt erfolgreich gegen Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Das Sozialgericht Hannover hat in drei Verfahren eines Landarztes entschieden, dass die Honorarrückforderungen der KV rechtswidrig sind, da die KV ihre Behauptungen, der Arzt habe zu Unrecht Besuche in Pflegeheimen als „Notfallbesuche“ abgerechnet, nicht beweisen konnte.Zugrunde lagen den Verfahren Honorarrückforderungen der KV gegen den Arzt, der eine hausärztliche Praxis auf dem Land betreibt, in Höhe von insgesamt etwa 14.
Die KV beanstandete, dass der Kläger fast ausschließlich dringende Besuche seiner Patienten in den Pflegeheimen und nahezu keine regulären Besuche abgerechnet hatte. Sie stellte die Behauptung auf, der Kläger habe teilweise Routinebesuche als dringende Besuche abgerechnet.
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