Handelsverband Lebensmittel lehnt Straffreiheit beim „Containern“ ab

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Kaum Auswirkung auf Lebensmittelverschwendung - Handelsverband Lebensmittel lehnt Straffreiheit beim „Containern“ ab

Der Handelsverband Lebensmittel hat eine Initiative von Justizminister Marco Buschmann und Agrarminister Cem Özdemir zur Abschaffung der Strafen für das sogenannte „Containern“ scharf kritisiert. „Der Handelsverband Lebensmittel spricht sich gegen die Legalisierung des so genannten Containerns aus – unter welchen Voraussetzungen auch immer“, sagte BVLH-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland .

„Außerdem stellen zur Entsorgung bestimmte Lebensmittel in Abfallbehältern eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar“, warnte der Vertreter der Lebensmittelhandels. Es könnten zum Beispiel Lebensmittel aus Warenrückrufen dabei sein, die mit Fremdkörpern wie Glas- oder Metallsplitter verunreinigt sein können. „Solche Gefahren sieht man den Produkten nicht an“, betonte Rausch.

Als Containern bezeichnet man die Entnahme von Lebensmitteln aus den Abfallcontainern der Supermärkte. Manche Aktivisten sprechen auch von „Lebensmittelrettung“. Bisher ist Containern als Diebstahl strafbar. Justizminister Marco Buschmann und Agrarminister Cem Özdemir setzen sich dafür ein, dass strafrechtliche Ermittlungen wegen Containerns in Zukunft häufiger eingestellt werden. Die entsprechende Regelung soll aber nicht der Bundestag treffen, sondern die Länder.

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