Nach den Ausschreitungen in der Halloween-Nacht in Linz ist am Montag ein weiterer Teilnehmer, ein 19-jähriger Afghane verurteilt worden.
Schwere Verbrennungen und Fleischwunden können Böller der Kategorien drei bis vier zur Folge haben, betonte der Staatsanwalt die Gefahr, die von pyrotechnischen Produkten, wie sie in der Krawallnacht zum Einsatz gekommen waren.
Auf der Anklagebank nahm am Montagvormittag in Linz ein 19-jähriger Afghane Platz. Ihm wurde das Delikt der Schweren gemeinschaftlichen Gewalt sowie versuchte schwere Körperverletzung gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Laut Anklage hatte der Bursch einen Böller „in die Luft geworfen“, dabei zum Glück aber niemanden getroffen.
Der Beschuldigte stritt anfangs ab, mit Pyrotechnik hantiert zu haben. Er sei doch einfach „nur dabei gewesen.“ Doch im Akt ist ein Zeuge aufgelistet, der das Gegenteil beobachtet hatte. Schließlich legte der junge Afghane doch ein Geständnis ab, gab zu, den Böller geworfen zu haben. So erfolgte am Ende der Schuldspruch: so wie Dutzende andere habe der Angeklagte an dem Krawall teilgenommen, im Wissen, dass es dort zu schwere Sachbeschädigungen und Körperverletzungen von Polizisten kommen könnte.
Der Bursch betonte, sich bessern zu wollen, er arbeite seit kurzem auch in einer Produktionsschule. Um ihm seine weitere Zukunft nicht zu verbauen, beließ es der Schöffensenat bei einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt nachgesehen samt einer Bewährungszeit von drei Jahren. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt verzichteten auf eine Berufung, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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