Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Was säumige Immobilieneigentümer nun beachten sollten.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Was säumige Immobilieneigentümer nun beachten sollten.Bayern hat im Alleingang angekündigt, für die Abgabe der Grundsteuerklärung eine „Nachfrist“ bis Ende April 2023 zu gewähren. Der Aufschub gilt nur für Immobilien, die in Bayern stehen. Die übrigen Bundesländer ziehen bei der Fristverlängerung nicht mit.
Die Abgabe kann nur in elektronischer Form über die Portale der Finanzverwaltung erfolgen, nicht auf Papierformularen. Dafür ist die Authentifizierung per amtlichem Elster-Zertifikat notwendig. Die nötigen Zugangsdaten können kostenlos beantragt werden. Bis diese per behördlichem Brief beim Nutzer eintreffen, dauert es erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage.
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