Großstreik im Verkehr: Das sollten Arbeitnehmer am Montag beachten

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Ein Großstreik wird den Verkehr am Montag in weiten Teilen Deutschlands lahmlegen – und zur Belastungsprobe für Beschäftigte. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für digital gekaufte Fahrkarten können Reisende eine Entschädigung auch online einfordern. Für Tickets der Deutschen Bahn ist dies direkt in der Bahn-App „DB Navigator“ möglich.Reisende haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn ein Flug annulliert wurde.Die Fluggesellschaft muss den Flugpreis dann innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen. Sie darf das Geld nur mit Reisegutschein zurückerstatten, wenn der Fluggast schriftlich sein Einverständnis gibt.

Vor einer Kündigung sind Streikteilnehmer im Allgemeinen geschützt. Ist der Streik von einer Gewerkschaft angemeldet, dürfen Arbeitgeber Streikende nicht mit Abmahnungen und Kündigungen maßregeln. Für sie gilt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung dann nicht. Eine Abmahnung oder gar Kündigung ist laut Deutschem Gewerkschaftsbund unwirksam.

Die EVG zahlt nach eigenen Angaben Mitgliedern nur bei sogenannten Erzwingungsstreiks Streikgeld, nicht aber bei Warnstreiks wie am Montag.Verdi zahlt streikenden Mitgliedern ein variables Streikgeld. Die Höhe berechnet Verdi nach dem durchschnittlich gezahlten Gewerkschaftsbeitrag der letzten drei Monate sowie auf Basis des aktuellen Einkommens.

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