Mein Heim, mein Balkon. Vollkommen richtig. Aber auch für die Außenstelle Ihrer Wohnung gibt es Regeln. Manche sind eher überraschend.
Hier gilt, was auch in Ihren vier Wänden die Regel ist: Nach 22 Uhr sollte man die Musik leiser drehen und grundsätzlich darauf achten, dass man sich auf dem Balkon in Zimmerlautstärke unterhält. Flüstern müssen Sie allerdings nicht. Um die Nachbarn nicht zu stören, ist auch auf dem Balkon die allgemein übliche Nachtruhezeit einzuhalten, weiß der BlogGrundsätzlich dürfen Sie auf Ihrem Balkon alles pflanzen, was Ihnen gefällt.
Sie dürfen, wenn Ihnen danach ist, auf Ihrem Balkon Flagge zeigen, Windspiele anbringen oder mit Lichterketten Atmosphäre zaubern. Auch hier gilt: Die Nachbarn im Blick behalten. Gerade ein Windspiel kann durchaus als Lärmbelästigung empfunden werden und wem vom Balkon gegenüber das Dauergeblinke einer Lichterkette die Nachtruhe raubt, der ist vielleicht bereit, es auf einen Nachbarschaftsstreit ankommen zu lassen.