Der GEZ-Fragebogen kommt: Wer nicht antwortet, dem droht der Gerichtsvollzieher
Beiträge einzufordern. Wer den Fragebogen nicht beantwortet, dem droht der Beitragsservice mit dem Gerichtsvollzieher.Behörden verschicken Mitteilungen - Post zur Grundsteuer bekommen? Das müssen Sie jetzt tunDie GEZ schickt ihren Fragebogen allen volljährigen Personen, denen sie keine bei ihr gemeldete Wohnung zuordnen kann. Die GEZ will wissen, ob sich diese Person anmelden muss oder bereits jemand für ihre Wohnung zahlt.
Dazu liefern die Einwohnermeldeämter am 6. November die nötigen Daten. Danach wird die Behörde diese abgleichen und nicht zuordenbare Erwachsene bis Ende des Jahres nach und nach anschreiben. Auch wenn Sie bereits bei der GEZ gemeldet sind, können Sie Post erhalten: Dann handelt es sich allerdings um einen Fehler in der Datenbank.Beantworten Sie den Brief innerhalb der Frist von zwei Wochen schriftlich oderJetzt 1 Prozent Zinsen sichernWer Post von der GEZ bekommt, sollte auf jeden Fall antworten. Ignorieren Sie den Brief, schickt die Behörde nach zwei Wochen ein Erinnerungsschreiben.
Hat bislang noch niemand für Ihre Wohnung GEZ gezahlt, verlangt die Behörde die Beiträge rückwirkend. Sind Sie vor einem Jahr eingezogen und haben noch nichts gezahlt, kostet sie allein die Nachzahlung 220,32 Euro.Die Einwohnermeldeämter liefern der GEZ Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung.
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