Gewalt gegen Frauen in der Türkei: Wo der Staat den Schutz verweigert

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Vor zwei Jahren trat die Türkei aus der Istanbul-Konvention aus. Doch ernst gemeint hat das Land es nie damit, Frauen vor Gewalt zu schützen.

Es ist tragisch: Dass der Europarat heute ein „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ hat, ist auch den Frauen in der Türkei zu verdanken. Das Übereinkommen heißt im allgemeinen Sprachgebrauch „Istanbul-Konvention“. Und dennoch ist die Türkei vor zwei Jahren aus der Istanbul-Konvention ausgetreten – während Männer im Land im Schnitt jeden Tag einen Femizid begehen.

Hüseyin Opuz bedrohte sie mit dem Tod, fuhr sie mit seinem Auto an, stach auf sie ein. Nur zweimal wurde er zu vergleichsweise geringen Strafen verurteilt. Mehrfach wurden die Anzeigen wegen Mangels an Beweisen fallengelassen. 2002 beschloss Akgüns Mutter Minteha Beybur, mit ihr nach Izmir umzuziehen. Doch Hüseyin Opuz verfolgte den Möbeltransporter und erschoss Beybur auf dem Beifahrersitz.

Der türkische Staat hatte Akgün nicht ausreichend geschützt. Zu diesem Schluss kam der EGMR und sprach damit erstmals einen Staat schuldig, und zwar wegen mangelnden Einsatzes zur Eindämmung häuslicher Gewalt. Ebenfalls zum allerersten Mal urteilte der Gerichtshof, dass geschlechtsspezifische Gewalt gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Form von Diskriminierung ist. Die türkische Regierung musste Nadihe Akgün 36.500 Euro zahlen.

Nur ein Jahr später waren es bereits 334 Femizide und 245 Verdachtsfälle. Viele dieser ermordeten Frauen wurden von ihren Partnern in ihrem Zuhause getötet, obwohl sie zuvor versucht hatten, Schutz zu bekommen. All diesen Realitäten zum Trotz erklärte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan: „Unser Kampf gegen Gewalt an Frauen hat nicht mit der Istanbul-Konvention angefangen und endet auch nicht mit dem Rückzug aus dieser Konvention.

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