Vor dem Verwaltungsgericht Köln zeichnete sich am Dienstag ein Teilerfolg für die AfD ab. Die Einstufung des „Flügels“ als rechtsextrem wackelt.
AfD-Chef Tino Chrupalla am Dienstag beim Prozess im sogenannten „Kristallsaal“ der Kölner Messe Foto: dpa
Wegen des großen öffentlichen Interesses und wegen Corona fand die Verhandlung im gediegen-eleganten Kristallsaal der Kölner Messe statt. Konkret ging es um vier Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz . Die AfD will verhindern, dass der „Flügel“ als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird, dass ihm 7.
Für den Verfassungsschutz argumentierte Anwalt Wolfgang Roth, dass der „Flügel“ ein ethnisch homogenes deutsches Volk anstrebe, das Migranten und eingebürgerten Deutschen von vornherein die Zugehörigkeit verwehre. „Das verstößt gegen die Menschenwürde“, erklärte Roth und berief sich auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Islamfeindlichkeit als springender Punkt Für eine Einstufung des „Flügels“ als extremistische Bestrebung spricht für den Verfassungsschutz auch die Haltung zum Islam, der generell abgelehnt werde, indem ihm ohne Differenzierung der Terrorismus à la IS und al-Qaida zugerechnet wird. Völkisches Denken und Islamfeindlichkeit sind auch für das Gericht die entscheidenden Punkte.