Auf dem USB-Stick waren digitale Aufnahmen zu einem Kindesmissbrauch. Sie waren unverschlüsselt und auf dem Postweg zu einem Gutachter. Doch der Brief kam
Der Landesdatenschutzbeauftragte hat Ermittlungen im Fall eines verloren gegangenen USB-Sticks des Landgerichtes Schwerin aufgenommen. Die Behörde sei vom Landgericht über die Datenpanne informiert worden, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.Experte kritisiert Polizei: „Noch lauter kann eine Amok-Warnung doch gar nicht sein“
Die Daten auf dem Stick umfassen demnach unverschlüsselte Video-Aufnahmen eines Missbrauchsfalls. Gespeichert waren sowohl Filmaufnahmen des Kindesmissbrauchs als auch die Vernehmung des Opfers, wie das Gericht mitgeteilt hatte. Die Daten sollten per Post an einen Gutachter in Berlin geschickt werden. Dort kam offenbar nur ein leerer Umschlag an.Einen solchen Fall habe es in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht gegeben, sagte die Sprecherin der Landesdatenschutzbehörde.
Vorgesetzte müssten ihren Beschäftigten ausdrücklich erklären, ob und welche USB-Sticks verwendet werden dürfen. Nach Kenntnis der Landesdatenschutzbehörde gebe es für die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern eine solche Richtlinie. Ob sie missachtet wurde, sollen die Ermittlungen der Behörde zeigen.
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